Donnerstag, 29. Mai 2008

Grillsaison - Wenn nicht nur das Hühnchen verbrannt ist!

Jetzt raucht es wieder aus jedem Garten und meine Nase verrät mir: Die Grillsaison hat unweigerlich begonnen.

Und jedes Jahr frag ich mich: "Warum gibt's immer wieder verbrannte Finger?" (Im harmlosesten Fall!)

Schnell mal das angebrannte Hünchen wenden und schon ist's passiert. Mit dem Handrücken den Grill gestreift und die Brandblase ist auch noch nach Tagen sichtbar.

Dabei gibt's so einfache Lösungen: GRILLHANDSCHUHE !!!!
Zum Beispiel den SIPRA® Fingerhandschuh aus flammhemender Baumwolle. Bequem, sicher und schnell an/und ausgezogen. Man(n) muss nur dran denken........

Ich wünsche allen eine tolle Grillsaison, ohne Unfälle und Verbrennungen!

Donnerstag, 22. Mai 2008

Streptomycin - Für Risiken und Nebenwirkungen verklagen Sie den Landwirt !

Ist schon ein toller Anblick, der Thurgau in einem weissen Blütenmeer.
Wie jedes Jahr im Mai verwandelt sich "Mostindien" zu einer grossen
Obstblütenwiese und tausende pilgern in die Ostschweiz, um dieses
Naturschauspiel zu geniessen.

Doch Vorsicht -Dieses Jahr brauchen Sie für den Besuch eine spezielle
Schutzausrüstung! Zitat aus der Zeitung:
"Den Obstbauern sind dabei von Behördenseite detaillierte
Sicherheitsvorschriften auferlegt. Bringen sie das Antibiotikum aus,
müssen sie eine dicht abschliessende Schutzbrille, Schutzhandschuhe,
einen Schutzanzug, feste Schuhe, eine Kopfbedeckung aus festem Stoff
mit breiter Krempe sowie eine Maske tragen. Darüber hinaus weist sie
die Verfügung des Bundes darauf hin, jeden Kontakt mit dem Spritznebel
zu vermeiden. Vorsicht ist auch nach der Behandlung geboten: Eine Woche
lang dürfen die Obstbauern die Anlage nur mit Schutzanzug,
Schutzhandschuhen und festem Schuhwerk betreten.

Eine Gefahr für die Umgebung scheint nicht zu bestehen. Die Obstbauern
in der Schweiz jedenfalls dürfen bis auf 50 Meter an ein bewohntes
Gebäude heran Bäume mit Streptomycin behandeln. Verwenden sie eine
driftreduzierende Injektor-Düse, beträgt der Abstand sogar bloss 20
Meter.

In Deutschland sind die Vorschriften strenger. Dort ist der Einsatz von
Streptomycin in Wohngebieten grundsätzlich verboten. Wie lässt sich der
Unterschied erklären? «In der Schweiz haben wir eine viel
kleinräumigere Struktur», sagt Hermann Brenner, der Leiter der
Fachstelle Pflanzenschutz des Bildungs- und Beratungszentrums
Arenenberg."

Wie soll ich als harmloser Wanderer oder Radfahrer, der Lust auf ein
Picknick in einer Streuobstwiese unter einem Apfelbaum verspührt denn
wissen, ob diese Anlage nicht gerade zuvor mit Streptomycin behandelt
wurde? Nirgendwo ein Warnschild, keine Deklarationspflicht - also am
besten gleich nur noch mit Schutzanzug und Maske zum Picknick!

Mal sehen, ob wir Thurgauer in diesem Jahr weniger Krank "feiern" mit
der vorsorglichen Dosis an Antibiotikum. Und im Herbst kommt dann sicher
ein neuer "Most" auf den Markt der gleichzeitig den Durst löscht und
jede Grippe (auch die Vogelgrippe) abwehrt....

Dienstag, 20. Mai 2008

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